Bund der Energieverbraucher e.V.
Der Verein stellt 24 Musterbriefe für Mitglieder bereit. Musterschreiben 1 -23 sind auch im Buch „Energie für Verbraucher“ enthalten. Sie können im internen Mitgliederbereich eingesehen und heruntergeladen werden.
Übersicht der Musterschreiben
- Widerspruch gegen Preiserhöhung
- Widerspruch gegen Vertragskündigung
- Widerspruch gegen Jahresrechnung
- Widerspruch gegen angedrohte Versorgungssperre
- Schutzschrift gegen Versorgungssperre
- Vorschlag an Versorger für Ratenzahlung
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Weigerung der Sozialhilfestelle auf Übernahme eines Darlehens zur Begleichung von Energieschulden
- Gründung einer Notgemeinschaft von Mietern zur Verhinderung einer Versorgungssperre
- Schutzschrift gegen einstweilige Verfügung auf Wohnungszutritt
- Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei angedrohter Versorgungssperre gegenüber Protestkunden
- Überprüfungsantrag Stromkosten Unterkunft
- Schreiben an Wohnungsaufsicht wegen Versorgungseinstellung
- Änderung der Abschlagszahlung
- Überprüfung der Laufzeit bei Flüssiggasverträgen
- Musterschreiben Tarifvergleich Gas und Strom
- Musterschreiben Schadensersatz Flüssiggaslieferung
- Erfassungsstelle Energieunrecht: Meldebogen
- Schreiben an Versorger bei offensichtlichen Abrechnungsfehlern
- Schreiben an Vermieter bei unterlassenem Gasanbieterwechsel
- Musterschreiben an Vermieter bei unterlassener Rechnungskürzung
- Schreiben an Vermieter bei Wohnungsmangel und Mietminderung
- Schreiben auf Rückforderung gemäß § 812 BGB
- Beschwerde, gerichtet an die Schlichtungsstelle Energie
- M EuGH GV – Musterbrief nach EuGH-Urteil vom 23.10.14 (Preisänderung in der Grundversorgung)
- Muster Briefe bei Versorgungssperre
- Link zum Bund der Energieverbraucher
- Mitgliedsantrag – ab 29 Euro im Jahr
- Newsletter Bestellung
Der Verbraucher sollte dem zuständigen Amtsgericht eine Schutzschrift zusenden. Diese Schutzschrift bleibt beim Gericht zunächst einmal unbearbeitet liegen. Wenn der Versorger seinerseits eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragt, um die Sperre durchzuführen, dann wird das Gericht bei der Entscheidung die Schutzschrift finden. In aller Regel führt das dazu, das vor einer gerichtlichen Entscheidung eine mündliche Verhandlung vor Gericht erfolgt. Das Hinterlegen einer Schutzschrift kostet kein Geld und das kann man auch ohne Anwalt erledigen. Zuständig ist sowohl das Amtsgericht am Wohnort des Verbrauchers, als auch das Amtsgericht am Sitz des Versorgungsunternehmens: Man hat also die Wahl.
Wenn der Versorger die Sperrandrohung nicht zurücknimmt, dann sollte man eine einstweilige Verfügung gegen die angedrohte Versorgungssperre beim Amtsgericht beantragen. Ein Beispiel für eine solche Verfügung ist beigefügt. Dafür sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. Bisher sind solche Verfügungen stets erlassen worden. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind dabei stets dem Versorger auferlegt worden. Weigert sich das Amtsgericht, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, dann legen Sie gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Gericht ein.